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Stundensatz-Rechner
Die meisten Selbstständigen rechnen ihren Stundensatz zu niedrig — weil Steuern, Sozialabgaben und die unbezahlte Zeit fehlen. Dieser Rechner geht den umgekehrten Weg: Sie sagen, was übrig bleiben soll, und sehen, was Sie dafür verlangen müssen.
- Steuertarif 2026
- Rechnet live mit
- Zahlen bleiben im Browser

Was am Ende übrig bleiben soll
Was Ihnen nach Steuern und Beiträgen zum Leben bleiben soll.
Miete, Software, Versicherungen, Fahrzeug, Steuerberatung.
Wie viel Sie wirklich arbeiten können
Nur Zeit, die Sie in Rechnung stellen — nicht Akquise oder Buchhaltung.
Bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche — bei weniger Arbeitstagen rechnen wir anteilig um.
Zeit, in der Sie nichts abrechnen können, die Fixkosten aber weiterlaufen.
Versicherung, Vorsorge, Kirchensteuer
Was Sie monatlich für die Rente zurücklegen — als Selbstständige ohne Arbeitgeberanteil.
Ihr Stundensatz
61,57 €
netto pro Stunde, ohne Umsatzsteuer
- Tagessatz
- 308 €
- Nötiger Jahresumsatz
- 67.729 €
- Abrechenbare Stunden im Jahr
- 1.100
- Steuern und Beiträge
- 36 % vom Gewinn
Wohin Ihr Umsatz fließt
- Ihr Netto zum Leben36.000 €
- Einkommensteuer8.734 €
- Kranken- und Pflegeversicherung13.395 €
- Altersvorsorge3.600 €
- Betriebskosten6.000 €
Bezogen auf 67.729 € Jahresumsatz bei 220 Arbeitstagen in 44 Arbeitswochen.
Worauf Sie bei diesen Zahlen achten sollten
- Mit rund 67.729 € Jahresumsatz liegen Sie über der Grenze der Kleinunternehmerregelung (25.000 €). Sie weisen dann Umsatzsteuer aus — der errechnete Stundensatz ist ein Nettowert, auf den noch 19 % aufgeschlagen werden.
So kommt die Zahl zustande
- 1
Ziel festlegen
36.000 € Netto im Jahr sollen übrig bleiben.
- 2
Abgaben aufschlagen
Dafür braucht es 61.729 € Gewinn — Steuern und Beiträge machen 36 % aus.
- 3
Betriebskosten dazu
Plus 6.000 € laufende Kosten ergibt 67.729 € Umsatz.
- 4
Auf Stunden verteilen
Geteilt durch 1.100 abrechenbare Stunden.
Grundlage: Einkommensteuertarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €), Solidaritätszuschlag ab 20.350 € Einkommensteuer, gesetzliche Krankenversicherung mit 14,6 % zuzüglich 2,9 % durchschnittlichem Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 % (ohne Kinder 4,2 %), Beitragsbemessungsgrenze 69.750 €. Die Rechnung geht vom Grundtarif für eine Person ohne weitere Einkünfte aus. Sie ersetzt keine Steuerberatung.
Vier teure Denkfehler
Warum der erste Stundensatz meist zu niedrig ist
Den Angestellten-Lohn umrechnen
Wer 4.000 € brutto verdient hat und daraus 25 € pro Stunde ableitet, vergisst den Arbeitgeberanteil, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Betriebskosten. Realistisch liegt der nötige Satz oft beim Zwei- bis Dreifachen.
Jede Arbeitsstunde für abrechenbar halten
Angebote schreiben, Rechnungen stellen, Buchhaltung, Akquise, Weiterbildung: Diese Zeit zahlt niemand. Wer acht Stunden arbeitet, kann meist vier bis sechs davon in Rechnung stellen.
Die Altersvorsorge weglassen
Ohne Arbeitgeberanteil müssen Sie den vollen Beitrag selbst tragen. Wird dieser Posten nicht eingerechnet, finanzieren Sie Ihren Stundensatz aus Ihrer späteren Rente.
Umsatz mit Gewinn verwechseln
Vom Rechnungsbetrag bleibt nach Betriebskosten, Steuern und Beiträgen oft weniger als die Hälfte übrig. Der Blick aufs Konto täuscht — besonders, wenn die Steuernachzahlung erst im Folgejahr kommt.
Passend dazu
Ein guter Stundensatz nützt wenig, wenn er nicht durchsetzbar ist oder die Liquidität nicht stimmt. Diese Beiträge gehen den nächsten Schritt.
Preiserhöhungen kommunizieren
Sechs Regeln, mit denen Sie höhere Preise ankündigen, ohne Kundschaft zu verlieren.
Liquiditätsplanung
Warum Gewinn und Kontostand zwei verschiedene Dinge sind — und wie Sie Engpässe früh sehen.
Kleinunternehmerregelung
Ab welchem Umsatz Sie Umsatzsteuer ausweisen und wann sich der Verzicht lohnt.