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Stundensatz-Rechner

Die meisten Selbstständigen rechnen ihren Stundensatz zu niedrig — weil Steuern, Sozialabgaben und die unbezahlte Zeit fehlen. Dieser Rechner geht den umgekehrten Weg: Sie sagen, was übrig bleiben soll, und sehen, was Sie dafür verlangen müssen.

  • Steuertarif 2026
  • Rechnet live mit
  • Zahlen bleiben im Browser
Selbstständiger kalkuliert am Schreibtisch seinen Stundensatz

Was am Ende übrig bleiben soll

€

Was Ihnen nach Steuern und Beiträgen zum Leben bleiben soll.

€

Miete, Software, Versicherungen, Fahrzeug, Steuerberatung.

Wie viel Sie wirklich arbeiten können

5 Tage
5 Std.

Nur Zeit, die Sie in Rechnung stellen — nicht Akquise oder Buchhaltung.

30 Tage

Bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche — bei weniger Arbeitstagen rechnen wir anteilig um.

10 Tage

Zeit, in der Sie nichts abrechnen können, die Fixkosten aber weiterlaufen.

Versicherung, Vorsorge, Kirchensteuer

Krankenversicherung
€

Was Sie monatlich für die Rente zurücklegen — als Selbstständige ohne Arbeitgeberanteil.

Kirchensteuer

Ihr Stundensatz

61,57 €

netto pro Stunde, ohne Umsatzsteuer

Tagessatz
308 €
Nötiger Jahresumsatz
67.729 €
Abrechenbare Stunden im Jahr
1.100
Steuern und Beiträge
36 % vom Gewinn

Wohin Ihr Umsatz fließt

  • Ihr Netto zum Leben36.000 €
  • Einkommensteuer8.734 €
  • Kranken- und Pflegeversicherung13.395 €
  • Altersvorsorge3.600 €
  • Betriebskosten6.000 €

Bezogen auf 67.729 € Jahresumsatz bei 220 Arbeitstagen in 44 Arbeitswochen.

Worauf Sie bei diesen Zahlen achten sollten

  • Mit rund 67.729 € Jahresumsatz liegen Sie über der Grenze der Kleinunternehmerregelung (25.000 €). Sie weisen dann Umsatzsteuer aus — der errechnete Stundensatz ist ein Nettowert, auf den noch 19 % aufgeschlagen werden.

So kommt die Zahl zustande

  1. 1

    Ziel festlegen

    36.000 € Netto im Jahr sollen übrig bleiben.

  2. 2

    Abgaben aufschlagen

    Dafür braucht es 61.729 € Gewinn — Steuern und Beiträge machen 36 % aus.

  3. 3

    Betriebskosten dazu

    Plus 6.000 € laufende Kosten ergibt 67.729 € Umsatz.

  4. 4

    Auf Stunden verteilen

    Geteilt durch 1.100 abrechenbare Stunden.

Grundlage: Einkommensteuertarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €), Solidaritätszuschlag ab 20.350 € Einkommensteuer, gesetzliche Krankenversicherung mit 14,6 % zuzüglich 2,9 % durchschnittlichem Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 % (ohne Kinder 4,2 %), Beitragsbemessungsgrenze 69.750 €. Die Rechnung geht vom Grundtarif für eine Person ohne weitere Einkünfte aus. Sie ersetzt keine Steuerberatung.

Vier teure Denkfehler

Warum der erste Stundensatz meist zu niedrig ist

1

Den Angestellten-Lohn umrechnen

Wer 4.000 € brutto verdient hat und daraus 25 € pro Stunde ableitet, vergisst den Arbeitgeberanteil, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Betriebskosten. Realistisch liegt der nötige Satz oft beim Zwei- bis Dreifachen.

2

Jede Arbeitsstunde für abrechenbar halten

Angebote schreiben, Rechnungen stellen, Buchhaltung, Akquise, Weiterbildung: Diese Zeit zahlt niemand. Wer acht Stunden arbeitet, kann meist vier bis sechs davon in Rechnung stellen.

3

Die Altersvorsorge weglassen

Ohne Arbeitgeberanteil müssen Sie den vollen Beitrag selbst tragen. Wird dieser Posten nicht eingerechnet, finanzieren Sie Ihren Stundensatz aus Ihrer späteren Rente.

4

Umsatz mit Gewinn verwechseln

Vom Rechnungsbetrag bleibt nach Betriebskosten, Steuern und Beiträgen oft weniger als die Hälfte übrig. Der Blick aufs Konto täuscht — besonders, wenn die Steuernachzahlung erst im Folgejahr kommt.